Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich
2. Angebote und Leistungsbeschreibungen
3. Bestellvorgang und Vertragsabschluss und Lieferung
4. Preise und Versandkosten
5. Lieferung, Warenverfügbarkeit
6. Zahlungsmodalitäten
7. Eigentumsvorbehalt und Abnahme
8. Sachmängelgewährleistung und Garantie
9. Haftung
10. Vorträge / Workshops / Beratungen
11. Schweigepflicht
12. Speicherung des Vertragstextes
13. Schlussbestimmungen

1. Geltungsbereich

1.1. Für die Geschäftsbeziehung zwischen Christina Zöhrer (Praxis für Ernährungsberatung Zöhrer, Bremerhavener Heerstr. 15, 28717 Bremen), nachfolgend „Verkäufer“ oder “Ernährungsberaterin” bzw. “Referentin” und dem Kunden (nachfolgend „Kunde“ bzw. „Klient“) gelten ausschließlich die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung.

Sie gelten auch, wenn sie bei späteren Verträgen nicht erwähnt werden.

Die Bezeichnung „Auftrag“ umfasst das Vertragsverhältnis unmaßgeblich des entsprechenden Vertragstyps. Die Ernährungsberaterin schuldet dabei die Hauptleistung gegenüber dem Auftraggeber. Der Auftraggeber schuldet die Ernährungsberaterin die Zahlung der Vergütung.

1.2. Sie erreichen unseren Kundendienst für Fragen, Reklamationen und Beanstandungen unter mail@ernaehrunsexpertin.de

1.3. Verbraucher im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zwecke abschließt, der überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann (§ 13 BGB).

1.4. Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, der Verkäufer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich zu.

2. Angebote und Leistungsbeschreibungen

Die Darstellung der Produkte im Online-Shop stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern eine Aufforderung zur Abgabe einer Bestellung dar. Leistungsbeschreibungen in Katalogen sowie auf den Websites des Verkäufers haben nicht den Charakter einer Zusicherung oder Garantie.
Alle Angebote gelten „solange der Vorrat reicht“, wenn nicht bei den Produkten etwas anderes vermerkt ist. Im Übrigen bleiben Irrtümer vorbehalten.

Auf Anfrage des Auftraggebers wird für die Ernährungsberatung als Dienstleistung ein individuelles Angebot erstellt. Das Angebot hat eine Gültigkeit von 30 Tagen.
Ein Vertrag kommt sodann zustande, wenn eine schriftliche Annahme dieses Angebots bei die Ernährungsberaterin eingeht. Sollte für die auf der Internetseite dargestellten Produkte das Bestellformular durch den Auftraggeber genutzt werden, erhält er zunächst eine Bestellbestätigung. Diese stellt noch keine Vertragsannahme dar. Der Vertrag kommt mit schriftlicher Auftragsbestätigung und Eingang der Anzahlung/ Eigenanteil  zustande.

3. Bestellvorgang und Vertragsabschluss

3.1. Der Kunde kann aus dem Sortiment des Verkäufers Produkte unverbindlich auswählen und diese über die Schaltfläche [in den Warenkorb] in einem so genannten Warenkorb sammeln. Innerhalb des Warenkorbes kann die Produktauswahl verändert, z.B. gelöscht werden. Anschließend kann der Kunde innerhalb des Warenkorbs über die Schaltfläche [Weiter zur Kasse] zum Abschluss des Bestellvorgangs schreiten.

3.2. Über die Schaltfläche [zahlungspflichtig bestellen] gibt der Kunde einen verbindlichen Antrag zum Kauf der im Warenkorb befindlichen Waren ab. Vor Abschicken der Bestellung kann der Kunde die Daten jederzeit ändern und einsehen sowie mithilfe der Browserfunktion “zurück” zum Warenkorb zurückgehen oder den Bestellvorgang insgesamt abbrechen. Notwendige Angaben sind mit einem Sternchen (*) gekennzeichnet.

3.3. Der Verkäufer schickt daraufhin dem Kunden eine automatische Empfangsbestätigung per E-Mail zu, in welcher die Bestellung des Kunden nochmals aufgeführt wird und die der Kunde über die Funktion „Drucken“ ausdrucken kann (Bestellbestätigung). Die automatische Empfangsbestätigung dokumentiert lediglich, dass die Bestellung des Kunden beim Verkäufer eingegangen ist und stellt keine Annahme des Antrags dar. Der Kaufvertrag kommt erst dann zustande, wenn der Verkäufer das bestellte Produkt innerhalb von 2 Tagen an den Kunden versendet, übergeben oder den Versand an den Kunden innerhalb von 2 Tagen mit einer zweiten E-Mail, ausdrücklicher Auftragsbestätigung oder Zusendung der Rechnung bestätigt hat.

3.4. Sollte der Verkäufer eine Vorkassezahlung ermöglichen, kommt der Vertrag mit der Bereitstellung der Bankdaten und Zahlungsaufforderung zustande. Wenn die Zahlung trotz Fälligkeit auch nach erneuter Aufforderung nicht bis zu einem Zeitpunkt von 10 Kalendertagen nach Absendung der Bestellbestätigung beim Verkäufer eingegangen ist, tritt der Verkäufer vom Vertrag zurück mit der Folge, dass die Bestellung hinfällig ist und den Verkäufer keine Lieferpflicht trifft. Die Bestellung ist dann für den Käufer und Verkäufer ohne weitere Folgen erledigt. Eine Reservierung des Artikels bei Vorkassezahlungen erfolgt daher längstens für 10 Kalendertage.

Sollten Lieferfristen oder Termine vereinbart werden, beginnen diese erst zu laufen bzw. werden diese erst verbindlich, mit Zugang der schriftlichen Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor der Beibringung der vom Auftraggeber gegebenenfalls zu beschaffenden Informationen, Vorgaben, Unterlagen, Genehmigungen, Freigaben oder Eingang einer vereinbarten Anzahlung.

4. Preise und Versandkosten

4.1. Alle Preise, die auf der Website des Verkäufers angegeben sind, verstehen sich einschließlich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.

4.2. Zusätzlich zu den angegebenen Preisen berechnet der Verkäufer für die Lieferung Versandkosten. Die Versandkosten werden dem Käufer auf einer gesonderten Informationsseite und im Rahmen des Bestellvorgangs deutlich mitgeteilt.

5. Lieferung, Warenverfügbarkeit

5.1. Soweit Vorkasse vereinbart ist, erfolgt die Lieferung nach Eingang des Rechnungsbetrages.

5.2. Sollte die Zustellung der Ware durch Verschulden des Käufers trotz dreimaligem Auslieferversuchs scheitern, kann der Verkäufer vom Vertrag zurücktreten. Ggf. geleistete Zahlungen werden dem Kunden unverzüglich erstattet.

5.3. Wenn das bestellte Produkt nicht verfügbar ist, weil der Verkäufer mit diesem Produkt von seinem Lieferanten ohne eigenes Verschulden nicht beliefert wird, kann der Verkäufer vom Vertrag zurücktreten. In diesem Fall wird der Verkäufer den Kunden unverzüglich informieren und ihm ggf. die Lieferung eines vergleichbaren Produktes vorschlagen. Wenn kein vergleichbares Produkt verfügbar ist oder der Kunde keine Lieferung eines vergleichbaren Produktes wünscht, wird der Verkäufer dem Kunden ggf. bereits erbrachte Gegenleistungen unverzüglich erstatten.

5.4. Kunden werden über Lieferzeiten und Lieferbeschränkungen (z.B. Beschränkung der Lieferungen auf bestimmten Länder) auf einer gesonderten Informationsseite oder innerhalb der jeweiligen Produktbeschreibung unterrichtet.

5.5  Die Lieferfrist bzw. der Liefertermin ist eingehalten, wenn bis zum Ablauf der Lieferfrist bzw. des Liefertermins die Webdesignerin die Versandbereitschaft mitgeteilt hat oder der Liefergegenstand einem Transportunternehmen übergeben wurde.

5.5.1 Die Lieferfrist verlängert sich bzw. ein Liefertermin verschiebt sich bei Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb des Willens die Webdesignerin liegen (z.B. Betriebsstörungen, Verzögerung in der Anlieferung wesentlicher Materialien, weltweite Pandemien), insoweit solche Hindernisse nachweislich erheblichem Einfluss auf die Herstellung des Liefergegenstandes haben. Dies gilt auch, wenn die Umstände bei von die Webdesignerin hinzugezogenen Dritten eintreten. Die Lieferfrist verlängert bzw. der Liefertermin verschiebt sich entsprechend der Dauer des Vorliegens dieser Hindernisse. Eine derartige Lieferverzögerung wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt.

5.5.2  Für Lieferverzögerungen, aufgrund einer oder mehrerer Pflichtverletzungen zur Mitwirkung des Auftraggebers (z. B. die Beibringung von Informationen, Vorgaben, Unterlagen, Genehmigungen, Freigaben o. a.) kann die Ernährungsberaterin nicht haftbar gemacht werden.

5.5.3 Teillieferungen der Ernährungsberaterin sind innerhalb der vereinbarten Lieferfristen zulässig, soweit sich Nachteile für den Auftraggeber daraus nicht ergeben.

6. Zahlungsmodalitäten

6.1. Der Kunde kann im Rahmen und vor Abschluss des Bestellvorgangs aus den zur Verfügung stehenden Zahlungsarten wählen. Kunden werden über die zur Verfügung stehenden Zahlungsmittel auf einer gesonderten Informationsseite unterrichtet.

6.2. Ist die Bezahlung per Rechnung möglich, hat die Zahlung innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt der Ware/ Dienstleistung und der Rechnung zu erfolgen. Bei allen anderen Zahlweisen hat die Zahlung im Voraus ohne Abzug zu erfolgen.

6.3. Werden Drittanbieter mit der Zahlungsabwicklung beauftragt, z.B. Paypal. gelten deren Allgemeine Geschäftsbedingungen.

6.4. Ist die Fälligkeit der Zahlung nach dem Kalender bestimmt, so kommt der Kunde bereits durch Versäumung des Termins in Verzug. In diesem Fall hat der Kunde die gesetzlichen Verzugszinsen zu zahlen.

6.5. Die Verpflichtung des Kunden zur Zahlung von Verzugszinsen schließt die Geltendmachung weiterer Verzugsschäden durch den Verkäufer nicht aus.

6.6. Ein Recht zur Aufrechnung steht dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder von dem Verkäufer anerkannt sind. Der Kunde kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, soweit die Ansprüche aus dem gleichen Vertragsverhältnis resultieren.

1.Lieferumfang und Vergütung werden durch das Angebot der Ernährungsberaterin oder die schriftliche Auftragsbestätigung der Ernährungsberaterin bestimmt. Sofern nicht anders vereinbart, gilt:

Die Rechnungsstellung erfolgt

bei gesetzlich Versicherten: Eigenanteil im Voraus, privat Versicherte oder ohne ärztlicher Zuweisung: 50% Abschlagszahlung im Voraus.

Schlussrechnung nach Abnahme.

Nach der gültigen Preisliste der Ernährungsberaterin bzw. des individuell mit dem Kunden vereinbarten Preises. Alle Rechnungen sind sofort und ohne Abzug zahlbar.

Nach Eingang des Rechnungsbetrages bei der Ernährungsberaterin und Vorliegen der für die Leistungen notwendigen Daten des Kunden, werden die vertraglich vereinbarten Leistungen von der Ernährungsberaterin ausgeführt. Ist der Kunde mit fälligen Zahlungen im Verzug, behält sich die Ernährungsberaterin vor, weitere Leistungen bis zum Ausgleich des offenen Betrages nicht auszuführen und hieraus entstandene Kosten an den Kunden weiterzugeben. Einwendungen wegen Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit eines Rechnungsabschlusses hat der Kunde spätestens innerhalb von 2 Wochen nach dessen Zugang zu erheben; macht er seine Einwendungen schriftlich geltend, genügt die Absendung innerhalb der 2-Wochen-Frist. Das Unterlassen rechtzeitiger Einwendungen gilt als Genehmigung.

Bei Änderungs- und Ergänzungswünschen des Auftraggebers können sich vereinbarte Termine im angemessenen Umfang verschieben. Entsteht der Ernährungsberaterin durch Änderungs- und Ergänzungswünsche des Auftraggebers zusätzliche Aufwendungen, werden diese zu den vereinbarten Stundensätzen berechnet. Sollten keine Stundensätze vereinbart sein, gilt ein Stundensatz i.H.v. 90,00 € netto.

6.7 Die Ernährungsberaterin ist es gestattet, Schutzrechte für die durchgeführte Leistung anzumelden. Für eine solche Schutzrechtsanmeldung besteht keine Pflicht gegenüber dem Auftraggeber. Auch wenn die Leistungen der Ernährungsberaterin nicht schutzfähig oder auch eintragungsfähig sind, gelten sie als vertragsmäßig ausgeführt.

6.8 Ist der Auftraggeber Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist die Zurückhaltung von Zahlungen wegen von der Ernährungsberaterin nicht anerkannten Gegenansprüche des Auftraggebers nicht statthaft, ebenso wenig die Aufrechnung mit solchen. Das gilt nicht bei unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen.

6.9 Kommt es durch Umstände, die der Auftraggeber zu vertreten hat, zu Leistungsverzögerungen durch die Ernährungsberaterin, ist die Vergütung trotzdem so zu zahlen, als wären die Leistungen vertragsgemäß ausgeführt worden.

6.10 Wird ein vereinbarter Termin nicht wahrgenommen und  24 Stunden vor dem Termin nicht abgesagt, ist die Vergütung trotzdem so zu zahlen, als wäre die Leistung vertragsgemäß ausgeführt worden.

7. Eigentumsvorbehalt

Bis zur vollständigen Bezahlung verbleiben die gelieferten Waren im Eigentum des Verkäufers.

7.1 Abnahme

7.1.1 Der Auftraggeber ist verpflichtet das Konzept oder die Ware innerhalb von drei Tagen nach Zugang oder Workshoptag abzunehmen.
Nach Ablauf dieser Frist gilt die Abnahme als erfolgt, wenn sie nicht ausdrücklich verweigert wurde. Bei Abnahme des Konzeptes oder der Ware ist der Auftraggeber dazu verpflichtet, dieses sorgfältig und gewissenhaft zu überprüfen und der Ernährungsberaterin Abweichungen umgehend mitzuteilen.

7.1.2 Der Auftraggeber ist verpflichtet, das Endprodukt innerhalb von drei Tagen nach Zugang abzunehmen. Nach Ablauf dieser Frist gilt die Abnahme als erfolgt, wenn der Liefergegenstand mit den grundlegenden Vereinbarungen übereinstimmt, wenn die Abnahme nicht ausdrücklich verweigert wird. Bei gravierenden Abweichungen wird die Ernährungsberaterin diese in angemessener Zeit beseitigen und den Liefergegenstand bzw. das Endprodukt zur erneuten Abnahme vorbringen.

7.1.3 In jedem Fall gilt die Abnahme als erfolgt, wenn der Auftraggeber das Endprodukt nutzt oder bezahlt.

7.1.4 Nach Abnahme des Liefergegenstandes bzw. Endproduktes durch den Auftraggeber sind alle Gewährleistungsansprüche für Mängel ausgeschlossen, die er bei Abnahme kannte oder hätte erkennen müssen bzw. fahrlässig nicht kannte, es sei denn, er behält sich für den von ihm bestimmten Mangel das Recht zur Beseitigung vor.

7.2 Annahme, Erfüllungsort

Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Liefergegenstand innerhalb von drei Tagen anzunehmen, wenn er nicht unverschuldet vorübergehend zur Annahme verhindert ist. Bleibt der Auftraggeber mit der Annahme der Arbeit länger als drei Tage ab Zugang der Bereitstellungsanzeige vorsätzlich oder grob fahrlässig im Rückstand, so ist die Ernährungsberaterin nach Setzung einer Nachfrist von vierzehn Tagen berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Der Setzung einer Nachfrist bedarf es nicht, wenn der Auftraggeber die Annahme ernsthaft oder endgültig verweigert oder offenkundig auch innerhalb dieser Zeit zur Zahlung des Kaufpreises nicht im Stande ist.

Der Erfüllungsort ist Geschäftssitz der Ernährungsberaterin. Der Gefahrenübergang erfolgt bei Übergabe des Liefergegenstandes, Bei einer Versendung des Liefergegenstandes liegt der Gefahrenübergang bei Abgabe des Liefergegenstandes bei dem Transportunternehmen.

7.3 Markenrechte / Eigentumsvorbehalt / Vorbehalt von Nutzungsrechten

Der Auftraggeber erwirbt die erforderlichen räumlich und zeitlich unbeschränkten Nutzungsrechte des von der Ernährungsberaterin angefertigten Werkes entsprechend dem vereinbarten Verwendungszweck.
2. Die Änderungen des Nutzungsumfangs, Änderungen des von der Ernährungsberaterin angefertigten Werkes (z. B. Änderung der Nährwertangaben oder Ernährungsempfehlung), Weiterübertragungen der Nutzung, die Lizenzierungen des Werkes der Ernährungsberaterin, Nutzung, Verwertung, Vervielfältigung oder Veröffentlichung, die nicht von der vereinbarten Nutzung umfasst ist, ist grundsätzlich untersagt. Ebenso darf der Auftraggeber keine Teile des Werkes (z.B. Bilder, Videos, Teile des Ernährungskonzepts) soweit diese die erforderliche Schöpfungshöhe erreichen und von der Ernährungsberaterin gestellt wurden, nutzen oder ändern. Für solche in Satz 1 und 2 genannten Änderungen oder Erweiterungen des Nutzungsrechts kann sich der Auftraggeber ausdrückliche Zustimmung der Ernährungsberaterin einholen. Die Ernährungsberaterin behält sich vor, an diese Zustimmung von einer angemessenen Vergütung abhängig zu machen.

Sollte die Ernährungsberaterin für die Erstellung des Auftragsgegenstandes Werke nutzen, die Rechte Dritter betreffen, verpflichtet sie sich, die entsprechenden Nutzungs-, Verwertungsrechte oder andere Zustimmungen Dritter, soweit erforderlich, im eigenen Namen für den vereinbarten Nutzungsumfang einzuholen. Dies gilt nicht für Informationen, Vorgaben, Unterlagen oder anderen Werken, die die Ernährungsberaterin vom Auftraggeber zur Erfüllung des Auftrages zur Verfügung gestellt wurde. Insoweit muss der Auftraggeber die entsprechenden Nutzungs-, Verwertungsrechte oder andere Zustimmungen Dritter, soweit erforderlich, im eigenen Namen für den vereinbarten Nutzungsumfang einholen.

Der Auftraggeber hat die Kontrollpflicht, dass alle nötigen Nutzungs- und Verwertungsrechte sowie besondere Zustimmungen ausreichend eingeholt wurden. Eventuelle Nachforderungen nach §§ 32, 32 a UrhG beziehungsweise Unterlassungs- sowie Schadensersatzansprüche nach § 97 UrhG gehen zu Lasten des Auftraggebers.

Die Ernährungsberaterin behält sich vor, die von ihr erstellten Arbeiten zeitlich unbeschränkt zur Eigenwerbung zu nutzen.

Nutzungsrechte für Entwürfe und Arbeiten, die vom Auftraggeber abgelehnt oder nicht ausgeführt wurden, werden nicht auf den Azftraggeber übertragen. In diesen Fällen bleibt das alleinige Nutzungsrecht bei der Ernährungsberaterin.

8. Sachmängelgewährleistung und Garantie

8.1. Die Gewährleistung bestimmt sich nach gesetzlichen Vorschriften.

8.2. Eine Garantie besteht bei den vom Verkäufer gelieferten Waren nur, wenn diese ausdrücklich abgegeben wurde. Kunden werden über die Garantiebedingungen vor der Einleitung des Bestellvorgangs informiert.

8.3 Gewährleistung und Haftung bei Ernährungsberatungen

Mängelgewährleistungsansprüche kann der Auftraggeber, insoweit es sich hierbei um einen Unternehmer oder um eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, im Zeitraum von zwölf Monaten nach Abnahme des Liefergegenstandes geltend machen. Bei einem Verbraucher gelten die gesetzlichen Vorschriften.

Insoweit Mängel auf Fehler in den vom Auftraggeber vorgegebenen Informationen, Unterlagen, Grafiken und Pläne zurückzuführen sind, bestehen keine Mängelgewährleistungsansprüche gegenüber der Ernährungsberaterin. Solche vom Auftraggeber vorgegebenen Informationen, Unterlagen, Grafiken und Pläne gelten als verbindlich. Aus Fehlern kann die Ernährungsberaterin in keinem Fall haftbar gemacht werden.

Wegen weitergehender Ansprüche und Rechte haftet die Ernährungsberaterin nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach gesetzlichen Vorschriften. Schadensersatzansprüche aus Delikt sind ausgeschlossen, es sei denn, der Schaden wurde vorsätzlich oder durch grobe Fahrlässigkeit verursacht. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet die Ernährungsberaterin nur durch Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht bzw. bei Vorliegen von Verzug oder Unmöglichkeit. Die Haftung aus leichter Fahrlässigkeit, aus Delikt sowie aus Ersatz vergeblicher Aufwendungen besteht nur bei Schäden, die vorhersehbar und typisch sind.

Dies gilt auch bei Handlungen der Verrichtungs- und Erfüllungsgehilfen der Ernährungsberaterin.

Bei Fällen von Arglist, Verletzungen des Lebens, Körpers oder der Gesundheit, für Rechtsmängel sowie bei Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz finden die Haftungsbeschränkungen sowie die gekürzte Gewährleistung keine Anwendung.

9. Haftung

9.1. Für eine Haftung des Verkäufers auf Schadensersatz gelten unbeschadet der sonstigen gesetzlichen Anspruchsvoraussetzungen folgende Haftungsausschlüsse und -begrenzungen.

9.2. Der Verkäufer haftet unbeschränkt, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht.

9.3. Ferner haftet der Verkäufer für die leicht fahrlässige Verletzung von wesentlichen Pflichten, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet, oder für die Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut. In diesem Fall haftet der Verkäufer jedoch nur für den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Der Verkäufer haftet nicht für die leicht fahrlässige Verletzung anderer als der in den vorstehenden Sätzen genannten Pflichten.

9.4. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, für einen Mangel nach Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit des Produktes und bei arglistig verschwiegenen Mängeln. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

9.5. Soweit die Haftung des Verkäufers ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Arbeitnehmern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen.

9.6 Haftungsausschluss

Die Ernährungsberaterin ist nicht verpflichtet, die rechtliche Zulässigkeit vereinbarter Leistungen zu kontrollieren. Wird sie mit einer solchen Kontrolle beauftragt, hat der Auftraggeber die daraus resultierenden Gebühren und Kosten zu tragen.

Die in der vereinbarten Arbeit eventuell enthaltenen Sachaussagen des Auftraggebers über Produkte und Leistungen, die von ihm vor- oder freigegeben wurden, muss die Ernährungsberaterin nicht auf ihre Richtigkeit überprüfen.

Vor Herausgabe werden die von der Ernährungsberatertin gefertigten Entwürfe dem Auftraggeber eingereicht, damit ihm die Möglichkeit zur Kontrolle gegeben ist. Gibt der Auftraggeber diese Entwürfe frei, wird die Pflicht zur Einhaltung der Richtigkeit von Text, Ton, Bild und Inhalt auf ihn übertragen.

9.7 Schadensersatz

Wenn die Ernährungsberaterin Arbeiten ausbessern oder neu durchführen muss oder sich Arbeitsvorgänge verzögern, weil sich in den durch den Auftraggeber vorgelegten Informationen, Unterlagen, Grafiken, Plänen Irrtümer, Schreib-, Rechenfehlern befinden oder diese falsch übermittelt wurden und dies der Auftraggeber zu vertreten hat, muss er der Ernährungsberaterin den dadurch entstehenden Schaden ersetzen. Sollten keine Stundensätze vereinbart sein, gilt ein Stundensatz i.H.v. 90,00 € netto.

Sind diese Fehler vom Auftraggeber unverschuldet, ist die Ernährungsberaterin zur Kündigung berechtigt. Aus solch einer Kündigung erwächst dann dem Auftraggeber kein Anspruch auf Schadensersatz als Folge der Anfechtung.

Bei Annahmeverzug des Auftraggebers oder etwaigen Mitwirkungspflichtverletzungen kann die Ernährungsberaterin Ersatz für den insoweit entstandenen Schaden und Mehraufwendungen verlangen. Weitergehende Ansprüche werden davon nicht betroffen.

10. Vorträge, Workshops, Beratungen 

(1)   Vertrag:
Der Auftrag gilt als angenommen, sobald der Auftraggeber das Angebot angenommen und den Termin bestätigt hat. Abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers gelten nur bei schriftlicher Bestätigung durch die Ernährungsberaterin. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden hiermit ausdrücklich widersprochen. Es kommt ein Vertragsverhältnis nur auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen zustande.
Ein Briefinggespräch mit den Referenten/Workshopleitern kann telefonisch stattfinden.

(2)   Rechnungsstellung und Fälligkeit:
Nach Leistungserbringung erhält der Auftraggeber eine Rechnung, die sofort nach Erhalt fällig wird. Bei Workshops und Strategietagen wird in der Regel eine Anzahlung von 50% vereinbart. Die Bedingungen sind dem jeweiligen Abgebot zu entnehmen. 

(3)   Reisekosten:
Reisekosten sind alle Kosten, die entstehen, damit die Ernährungsberaterin einen Vortrag, Workshop wahrnehmen kann. Erfolgt die Anfahrt nicht vom Wohnort aus, die Rückfahrt nicht zum Wohnort und entstehen in dieser Folge höhere Reisekosten als vom Wohnort aus, so ist dies mit dem Veranstalter abzustimmen. Die Referentin reist in der Regel mit dem Pkw, der Bahn bzw. mit dem Flugzeug an. Bei Zugfahrten bucht die Ernährungsberaterin die 1. Klasse (mit Sparpreis), bei Flügen die Economy-Klasse. Bei Anreise mit dem Pkw wird eine Pauschale von 0,52 Euro pro Kilometer berechnet. Zu den Reisekosten zählen auch Übernachtungskosten und Spesen, soweit der Referentin wegen des Vortragstermins eine Anreise oder Abreise am Vortragstag zu normalen Geschäftszeiten nicht möglich ist, oder der Auftraggeber einen längeren Aufenthalt wünscht.

(4)   Externe Kosten:
Etwaige externe Kosten für Catering, Raummiete, zusätzliche Experten, etc., die mit der Realisierung von Wortshops, Strategietagen und anderen beraterischen Leistungen verknüpft sind, sind nicht inbegriffen, insofern dies nicht ausdrücklich im Angebot vereinbart ist. Bei Abwicklung der externen Kosten wird eine Handling-Fee von 20 % erhoben. Dem Vertragspartner wird freigestellt, ob die externen Kosten über ihn oder über die Referentin abgewickelt werden. Die Referentin wird dem Vertragspartner im Vorfeld der Projektrealisierung eine Schätzung über die Höhe der externen Kosten übermitteln.

(5)  Technische Voraussetzungen:
Die Referentin trifft rechtzeitig vor dem Vortrag/Workshop (in der Regel eine halbe Stunde vorher) ein und wird mit einem vom Veranstalter beauftragten und anwesenden Techniker/Verantwortlichen eine Technikprobe durchführen. Sie nutzt ihren persönlichen Laptop, oder ihr zur Verfügung gestellten technischen Gerätschaften. Sie benötigt einen Beamer mit möglichst hoher Auflösung und hoher Lichtstärke, eine für die Teilnehmerzahl und Saalgröße geeignete Leinwand, ein bewegliches Mikrofon (Ansteck-Mikrofon oder Headset) und ein Pult oder Tisch für den Laptop.

(6)   Stornierung des Auftrags durch den Auftraggeber:
Bei einer Stornierung eines Vortrags bis drei Monate vor dem Veranstaltungstermin werden 20 % des Honorars berechnet, bis einen Monat vorher 50 %, bis eine Woche vorher 90 %, danach 100%.

Bei einer Stornierung von Workshops, Strategietagen und anderen beraterischen Leistungen wird der volle Honorarpreis fällig.
Bei einer Verschiebung von Workshops, Strategietagen und anderen beraterischen Leistungen bis drei Monate vor dem Veranstaltungstermin werden für den neuen Termin zusätzlich 20 % des Honorars berechnet, bis einen Monat vorher 50 %, bis eine Woche vorher 100 %. Bei einer Verschiebung von Terminen von Workshops und Strategietagen wird das Honorar zum ursprünglich vereinbarten Termin fällig. Die Realisierung kann zu einem späteren Termin erfolgen, allerdings muss dieser in den folgenden drei Monaten sein, ansonsten erlöschen die Ansprüche.

(7)   Änderungsvorbehalt des Auftragnehmers:
Unplanmäßige Änderungen (wegen Krankheit der Referentin, höhere Gewalt oder Tod eines nahen Angehörigen) behalte ich mir vor. In diesem Fall verpflichtet sich die Referentin, die Einwilligung des Auftraggebers vorausgesetzt, einen Ersatztermin zu vereinbaren. Selbstverständlich werde ich Sie über notwendige Änderungen unverzüglich informieren. Muss ausnahmsweise eine Veranstaltung abgesagt oder verschoben werden, werden bereits gezahlte Kosten zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.

11. Schweigepflicht

Die Ernährungsberaterin und Auftraggeber gleichermaßen werden alle vom jeweils anderen überlassene Informationen, einschließlich Unterlagen, Geschäftsvorgänge, Betriebsgeheimnisse, Vergütung sowie alle Vertragsinhalte mit der verkehrsüblichen Sorgfalt vertraulich behandeln und ohne vorherige Abstimmung weder ganz noch teilweise Dritten mitteilen oder zugänglich machen und sie nur für diejenigen Zwecke benutzen, zu denen sie übermittelt wurden. Sie dürfen ohne vorherige Vereinbarung weder für eigene Zwecke noch für andere Auftraggeber/ -nehmer kommerziell verwendet werden.

Werden die Kosten von den Krankenkasse mitgetragen, hält sich die Krankenkasse vor, einen Bericht Ihres Beratungsverlaufs abfragen zu dürfen. So auch der behandelnde Arzt der dem Klienten eine Überweisung, Rezept oder eine Notwendigkeitsbescheinigung zur Ernährungsberatung ausgestellt hat. Ist dieses nicht gewünscht, hat der Klient einen schriftlicher Einspruch bei der Ernährungsberaterin einzureichen.

12. Speicherung des Vertragstextes

12.1. Der Kunde kann den Vertragstext vor der Abgabe der Bestellung an den Verkäufer ausdrucken, indem er im letzten Schritt der Bestellung die Druckfunktion seines Browsers nutzt.

12.2. Der Verkäufer sendet dem Kunden außerdem eine Bestellbestätigung mit allen Bestelldaten an die von Ihm angegebene E-Mail-Adresse zu. Der Kunde kann sich eine Kopie der AGB nebst Widerrufsbelehrung und den Hinweisen zu Versandkosten sowie Liefer- und Zahlungsbedingungen von der Internetseite der Ernährungsberaterin ziehen. Sofern Sie sich in unserem Shop registriert haben sollten, können Sie in Ihrem Profilbereich Ihre aufgegebenen Bestellungen einsehen. Darüber hinaus speichern wir den Vertragstext, machen ihn jedoch im Internet nicht zugänglich.

13. Schlussbestimmungen

13.1. Gerichtstand und Erfüllungsort ist der Sitz des Verkäufers, wenn der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

13.2. Vertragssprache ist deutsch.

13.3. Plattform der Europäischen Kommission zur Online-Streitbeilegung (OS) für Verbraucher: http://ec.europa.eu/consumers/odr/. Wir sind nicht bereit und nicht verpflichtet an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

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